RSP-Bücher, teuer kaufen oder selbst drucken?

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MindOfTheMa...

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Re: RSP-Bücher, teuer kaufen oder selbst drucken?

von MindOfTheMadHatter am 31.08.2015 10:16

Zum Thema Copyright:

Bei mir kam auch die Frage auf, wie das eigentlich Rechtlich ist. Darf ich mir ein Buch, dass ich legal als PDF gekauft habe, selbst ausdrucken oder verletze ich dann das Copyright. Ich verkaufe das schließlich nicht, sondern es ist nur für den privaten gebrauch.

Also wie Roland schon gesagt hat, muss man da wirklich auf die Lizenzvereinbarung schauen. Beispielhaft mal aus meinem Opus Anima-Regelwerk:

Disclaimer Copyright © by Felix Mertikat, New Quest Verlag. Alle Rechte vorbehalten. Das Opus Anima Grundregelwerk ist ein Produkt des Prometheus Games Verlags unter Lizenz des New Quest Verlags. Nachdruck des Werkes, auch auszugsweise, außer zu Rezensionszwecken nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Prometheus Games Verlag GbR, Christian Loewenthal & Marcel Hill . Charakterblätter dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vervielfältigt werden. Die in diesem Buch beschriebenen Figuren und Ereignisse sind frei erfunden. Jede Ähnlichkeit mit real existierenden Personen ist rein zufällig.

Hier z.B. darf explizit man keinen eigenen Nachdruck (ohne Genehmigung) erstellen. Ich hab mein Regelwerk damals dann auch für mehr als den Ladenpreis gekauft.
Die Frage, die ich mir stelle, ist, inwieweit so ein Verbot greift. Stichwort: Privatkopie. Ich bitte um Berichtung, falls das fasch ist, aber ein Plattenlabel kann mir das Kopieren einer CD verbieten. Trotzdem hab ich doch noch ein Recht auf eine Privatkopie oder irre ich mich da? In dem Fall müsste doch für Verlage und Bücher dasselbe gelten, da Bücher genauso Medien sind wie CDs?

Zu den Büchern von Teylen:
Die sind doch recht schick. Vielleicht denke ich mal darüber nach, doch die eine oder andere PDF über epubli.de zu drucken. Aber natürlich nur, wenn das wirklich legal ist.

EDIT:
Hab mich gerade nochmal kurz eingelesen und auch nochmal etwas herumgestöbert. Zusammenfassend aus §56 UrhG:
Man darf einzelne Vervielfältigung eines Werkes (nach §2 UrhG (u. A.): [...] Sprachwerke, wie Schriftwerke [...]) herstellen, wenn man eine natürliche Person ist (sind wir alle) und damit keinen Erwerbszweck verfolgt (sprich: kein Geld damit verdienen will; ich unterstelle mal, dass das bei uns allen der Fall ist).
Weiterhin darf es keine Kopie einer bestehenden offensichtlich illegalen Kopie sein. Also: wenn man die PDF gekauft hat oder sie vom Verlag/Autor gratis angeboten wird (wieder Beispiel Opus Anima), dann greift der obere Absatz. Der Autor/Verlag hat das soweit hinzunehmen.

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 31.08.2015 15:29.
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