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Re: Assoziationsketten
von MeisterUmbreon am 06.06.2014 14:00Glitzern
"You have to shatter the mirror to see the truth, else you'll only see yourself"
-Alistair Webb, Malkavian-
Re: Assoziationsketten
von DaObaWAAAGHBoss am 06.06.2014 13:57Vampire
Lät´s Dakka!!!
Orkige Videos gibts hier zu sehen
Re: Assoziationsketten
von Menelcar am 06.06.2014 13:57Blut
"Es schien zu diesem Zeitpunkt wie eine gute Idee"
Re: Assoziationsketten
von Hexxchen am 06.06.2014 13:53rot
(Zur Erklärung: In meinem Kinderzimmer auf dem obersten regalbrett stehen in roten Stoff gebundene ärchenbücher, die ich einmal zu erben hoffe.)
Re: Assoziationsketten
von Menelcar am 06.06.2014 13:44Gebrüder Grimm
"Es schien zu diesem Zeitpunkt wie eine gute Idee"
Re: Assoziationsketten
von DaObaWAAAGHBoss am 06.06.2014 13:42Märchen
Lät´s Dakka!!!
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Re: Eigenes Abenteuer bewerten lassen?
von Novalis am 06.06.2014 13:13Ich wäre mit dem Urheberrecht grundsätzlich sehr vorsichtig. Das heißt, dass ich von vornherein ausschließlich Material nehmen würde, zu dessen Verwendung ich die ausdrückliche Erlaubnis habe. Das wäre
a) die Zustimmung des Urhebers nach persönlicher Frage, oder
b) die ursprüngliche Veröffentlichung unter einer entsprechenden Lizenz (z.B. Fanpaket oder Creative Commons).
Für a) gilt, dass die Zustimmung ausdrücklich alle Formen deiner Verwendung des Materials einschließen muss. Alles, was der Urheber dir nicht explizit erlaubt hat, darfst du nicht damit machen. Für b) musst du dich selbstverständlich an die entsprechenden Lizenzbedingungen halten. Davon ausgenommen sind rein private Verwendungen. Die sind aber (ggf.) nicht mehr gegeben, sobald du das Material anderen zugänglich machst. Auch eine kostenlose Fan-Veröffentlichung ist eine Veröffentlichung, wofür du nur Material verwenden darfst, an dem du die entsprechenden Rechte besitzt.
Ich bin zwar kein Jurist und kann darüber nicht endgültig urteilen (insbesondere, wenn es um internationales Recht geht), aber ich bin mir auch ziemlich sicher, dass reine Illustrationen für deinen Zweck nicht unter das Zitatrecht fallen. Genauer: Bildzitate sind fast immer Großzitate und sind damit nur für wissenschaftliche Werke genehmigungsfrei verwendbar. Sofern es sich um ausschließliche Internetveröffentlichungen der verwendeten Abbildungen handelt, sind sie laut Shaker Verlag Newsletter 2012/03 immer genehmigungspflichtig (die berufen sich auf den in Deutschland geltenden §51 UrhG - wie das in der Schweiz bzw. international aussieht, weiß ich nicht). Eine Quellenangabe reicht also nicht aus, um eine Abbildung verwenden zu dürfen.
An deiner Stelle würde ich nur Abbildungen verwenden, die unter einer einer freien Lizenz stehen oder jeweils um Erlaubnis für die Verwendung bitten. Andernfalls kannst du zumindest in Deutschland wegen Urheberrechtsverstößen rechtlich belangt werden (das übliche Vorgehen wäre vermutlich eine kostenpflichtige Abmahnung). Das muss zwar nicht unbedingt passieren und oft lassen sich solche Fragen auch gütlich regeln. Ich würde es allerdings nicht riskieren wollen.
Einziger aufrechter Demokrat bei der PSGC.
Meine Hobbies: Rechthaben, romantische Spaziergänge am Strand und totale blutige Vergeltung.
The first place is a much better place to be in than fourth. - Daniel Finn